Laut Unfallverhütungsvorschrift muss ein Nutzfahrzeug mit hydraulischem Antrieb (z.B. hydraulische Ladebordwand, Kranaufbau, Mähgeräte etc.) regelmäßig im Rahmen einer Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV-Prüfung) überprüft werden.
Bei der UVV handelt es sich um eine berufsgenossenschaftliche Regelung, die der Sicherheit von Fahrer und Mitarbeitern dient.
Sie muss bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, an Nutzfahrzeugen mit Hydraulikantrieb durchgeführt werden.
Kfz-Meisterbetrieb Wichmann & Lehmann in 30855 Langenhagen ist zur Durchführung der UVV für viele hydraulische Systeme an Ihrem
Nutzfahrzeug autorisiert.