Eine weitere wichtige Prüfung für Nutzfahrzeuge ist die alle zwei Jahre durchzuführende Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) – Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte.
Ob analog oder digital –
als zertifizierte Vertragswerkstatt überprüfen wir Ihren Fahrtschreiber, Kfz-Meisterbetrieb Wichmann & Lehmann in 30855 Langenhagen stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.